31,7 Nanogramm THC pro Milliliter Blut – fast das Zehnfache des gesetzlichen Grenzwerts. Trotzdem kein Bußgeld, kein Fahrverbot: Das Amtsgericht Bad Urach hat einen Cannabis-Patienten freigesprochen. Der Grund: Wer Cannabis auf ärztliche Verordnung einnimmt, kann sich nicht allein wegen eines hohen Messwerts strafbar machen.
Als die Polizei den Fahrer nachts kontrollierte, sprach zunächst wenig für ihn. Die Beamt:innen stellten Cannabisgeruch fest, eine Blutprobe wurde angeordnet und die Auswertung ergab einen THC-Wert von 31,7 ng/ml – und damit eine deutliche Überschreitung des gesetzlichen Grenzwerts für den Straßenverkehr von 3,5 ng/ml.
Doch der Fall hatte eine entscheidende Besonderheit: Der Mann war Cannabis-Patient. Die konsumierten Cannabisblüten stammten aus einer Apotheke und waren ihm im Rahmen einer Migräne-Therapie verschrieben worden. Das Cannabis-Rezept hatte er nach einer Videosprechstunde von einem Arzt erhalten. Genau dieser Umstand sollte später vor Gericht den Unterschied machen.
Cannabis im Straßenverkehr: Was die Medikamentenklausel schützt
Möglich wurde dies durch eine Regelung im Straßenverkehrsgesetz, die vielen Menschen kaum bekannt sein dürfte. Die sogenannte Medikamentenklausel sieht vor, dass keine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wenn eine nachgewiesene Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines verschriebenen Arzneimittels stammt.
Das gilt nicht nur für medizinisches Cannabis, sondern auch für andere verschreibungspflichtige Medikamente. Das Amtsgericht Bad Urach sah die Voraussetzungen dieser Ausnahme im konkreten Fall als erfüllt an und hob das Bußgeld von 500 Euro sowie das einmonatige Fahrverbot auf.
Cannabis-Patienten: Warum hohe THC-Werte nicht automatisch Fahruntüchtigkeit bedeuten
Für viele dürfte diese Entscheidung überraschend sein. Schließlich lag der gemessene THC-Wert deutlich über dem gesetzlichen Grenzwert.
Der Grenzwert gilt grundsätzlich für den Straßenverkehr. Bei Menschen, die Cannabis regelmäßig als Medikament einnehmen, können jedoch deutlich höhere THC-Werte auftreten. Allein aus dem Messwert lässt sich deshalb nicht automatisch ableiten, ob eine Person tatsächlich fahruntüchtig war.
Im Verfahren bestätigte eine Sachverständige, dass die gemessenen 31,7 ng/ml mit einer regelmäßigen medizinischen Cannabis-Therapie vereinbar seien. Hinweise darauf, dass der Fahrer das Cannabis missbräuchlich oder entgegen der ärztlichen Verordnung verwendet hatte, ergaben sich nach den Feststellungen des Gerichts nicht.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Cannabis-Patient:innen grundsätzlich Auto fahren dürfen. Wer durch seine Medikation beeinträchtigt ist, darf sich nicht ans Steuer setzen. Die individuelle Fahrtüchtigkeit bleibt auch bei Medizinalcannabis der entscheidende Maßstab.
Cannabis auf Rezept: Patienten müssen die Verschreibung nicht selbst prüfen
Im Verfahren spielte noch ein weiterer Punkt eine Rolle. Die Verschreibung war nach einer Videosprechstunde erfolgt. Daraus ergab sich die Frage, ob die Verordnung den rechtlichen Anforderungen genügte.
Das Gericht vertrat hierzu eine klare Auffassung: Ob eine Verschreibung ordnungsgemäß ausgestellt wird, liegt in der Verantwortung der behandelnden Ärzt:innen. Von Patient:innen könne nicht verlangt werden, die berufsrechtliche Zulässigkeit einer Verschreibung oder die Qualität einer medizinischen Diagnose selbst zu überprüfen.
Wer eine legale Verordnung erhält und sich an die Therapie hält, dürfe grundsätzlich darauf vertrauen, dass die Verschreibung rechtmäßig erfolgt ist.
Unser Tipp: Mehr zum Thema erfährst du in unserem Ratgeber-Artikel “Medizinisches Cannabis: Auto fahren als Patient”.
CanDoc: Rechtssicherheit für Cannabis-Patienten
Für viele Cannabis-Patient:innen ist das eine wichtige Botschaft – und sie trifft den Kern dessen, wofür CanDoc steht. Denn immer mehr Menschen nutzen heute telemedizinische Angebote, um ihre Therapie mit medizinischem Cannabis zu beginnen oder fortzuführen. Bei CanDoc werden Patient:innen von erfahrenen Ärzt:innen in Deutschland betreut, die Cannabis-Therapien sorgfältig, individuell und im vollen Einklang mit den geltenden rechtlichen und medizinischen Vorgaben begleiten.
Das bedeutet: Wer seine Therapie mit CanDoc beginnt, kann sich darauf verlassen, dass die Verschreibung auf solidem medizinischen und rechtlichem Fundament steht.
Darüber hinaus können sich Patient:innen bei CanDoc einen Cannabis-Patientenausweis ausstellen lassen. Zwar handelt es sich dabei nicht um ein amtlich anerkanntes Dokument, doch in der Praxis kann er einen erheblichen Unterschied machen. Gerade bei Verkehrskontrollen könnte er dabei helfen, die Brisanz aus einer Situation zu nehmen und für eine erste Klärung sorgen.
Ein Urteil mit Signalwirkung
Das Urteil aus Bad Urach ist kein Freifahrtschein für Cannabis-Patient:innen. Wer durch seine Medikation beeinträchtigt ist, darf weiterhin kein Fahrzeug führen.
Die Entscheidung macht jedoch deutlich, dass medizinisches Cannabis im Straßenverkehr nicht automatisch wie Cannabis-Konsum in der Freizeit behandelt werden muss. Nach Auffassung des Gerichts reicht ein hoher THC-Wert allein nicht zwangsläufig aus, um eine Ordnungswidrigkeit anzunehmen. Entscheidend bleiben die Umstände des Einzelfalls, die ärztliche Verordnung und die Frage, ob tatsächlich eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegt.
Für viele Cannabis-Patient:innen dürfte genau darin die eigentliche Bedeutung des Urteils liegen.
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Quellen
beck-aktuell. (2026, 15. Juni). Freispruch nach Cannabis aus der Videosprechstunde: Mach, wie Du Dich fühlst. Abgerufen am 19. Juni 2026.
APOTHEKE ADHOC. (2026, 18. Juni). Cannabis am Steuer: Rezept schützt vor Bußgeld. Abgerufen am 19. Juni 2026.






