Kurz gesagt: Die Cannabisgesetze in Europa sind ein Flickenteppich – widersprüchlich, im Wandel, voller Grauzonen. Während Länder wie Deutschland, Luxemburg und Malta Legalisierungsschritte wagen, setzen andere weiterhin auf Strafverfolgung. Eine gemeinsame Linie fehlt, ein europäischer Konsens ist nicht in Sicht. Für Freizeitkonsument:innen ist Reisen mit Cannabis nahezu überall verboten. Eine Ausnahme bildet medizinisches Cannabis: Wer über ein Cannabis-Rezept verfügt und die bürokratischen Hürden wie die Schengen-Bescheinigung überwindet, darf unter bestimmten Bedingungen mitführen, was andernorts streng geahndet wird.

Cannabis in Deutschland und anderen EU-Staaten
Von außen wirkt die Europäische Union gern wie ein geschlossener Staatenverbund: einheitlicher Markt, einheitliche Grenzen, einheitliche Werte. Doch beim Thema Cannabis zerfällt die EU in 27 Einzelstaaten – jeder mit eigener Gesetzgebung, eigenen Ängsten, Hoffnungen, medizinischen Modellen und kulturellen Vorbehalten. Während Deutschland mit seiner Teillegalisierung von April 2024 europaweit für Aufsehen sorgt, bleibt Cannabis andernorts verboten, tabuisiert – oder wird, wie in den Niederlanden, schon seit Jahrzehnten mit pragmatischer Gelassenheit behandelt.
Besitz von Cannabis in Europa – ein Flickenteppich aus Gesetzen und Grauzonen
Die Frage „Was ist erlaubt?“ lässt sich innerhalb Europas nicht pauschal beantworten. Weder existiert eine gemeinsame Cannabispolitik auf EU-Ebene, noch greifen die Gesetze der einzelnen Länder harmonisch ineinander. Die Bandbreite reicht von strenger Kriminalisierung bis hin zu staatlich kontrollierten Pilotprojekten für den Freizeitkonsum.
Dabei ist eine wesentliche Unterscheidung zu treffen: medizinische Nutzung, privater Freizeitkonsum, Anbau, Handel – jedes dieser Felder unterliegt unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben. Und während das internationale Suchtstoffabkommen von 1961 nach wie vor bindend ist, weichen viele Mitgliedsstaaten dessen Auslegung zunehmend kreativ auf.
Versuchslabor Europas: Aktuelle Cannabis-Regelungen in Deutschland
Mit dem Cannabisgesetz (CanG) vom April 2024 hat Deutschland Cannabis teilweise legalisiert – für Erwachsene ab 18 Jahren ist der Besitz von bis zu 25 Gramm erlaubt, ebenso wie der private Anbau von Cannabis (maximal drei Pflanzen) und der gemeinsame Anbau in „Cannabis Clubs“. Der Verkauf über Apotheken oder Shops bleibt für Freizeitkonsumierende allerdings (vorerst) verboten – ein Spagat zwischen progressiver Drogenpolitik und internationalem Recht.
Deutschland wagt damit ein kontrolliertes Experiment, das in Brüssel genau beobachtet wird. Denn obwohl es keine einheitliche EU-Linie gibt, steht jede nationale Legalisierung unter der stillschweigenden Aufsicht europäischer Rechtstraditionen – insbesondere der EU-Rahmenbeschlüsse zur Drogenpolitik, die Handel und Besitz weiterhin unter Strafe stellen müssen, sofern sie nicht dem medizinischen Zweck dienen.
Konsum von Cannabis: Österreich, Portugal, Dänemark und andere EU-Staaten
Der Konsum von Cannabis ist in den meisten EU-Staaten formal verboten – doch die rechtliche Bewertung variiert deutlich. Während einige Länder den Eigenkonsum entkriminalisiert oder in bestimmten Kontexten toleriert haben, bleibt er anderswo ein strafrechtliches Vergehen. Entscheidend ist oft nicht der Akt des Konsums selbst, sondern der Besitz und der Verkauf von Cannabis – und dieser unterliegt national sehr unterschiedlichen Schwellenwerten, Strafrahmen und Vollzugspraxen.
Cannabis in Belgien
Cannabis ist in Belgien grundsätzlich verboten. Doch in der Praxis herrscht ein gewisses Maß an Toleranz: Wer über 18 ist und nicht mehr als drei Gramm Cannabis oder eine Pflanze besitzt, muss keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten – allerdings kann eine Geldbuße verhängt werden. Wird der Besitz mit Störung der öffentlichen Ordnung verbunden oder überschreitet die Menge die Toleranzgrenze, greift das Strafrecht. Medizinalcannabis mit sehr niedrigem THC-Gehalt (unter 0,2 %) darf im Fachhandel verkauft werden.
Cannabis in Bulgarien
In Bulgarien herrscht eine Null-Toleranz-Politik. Jeglicher Umgang mit Cannabis – ob Besitz, Konsum, Anbau oder Einfuhr – ist verboten und wird streng geahndet. Es drohen teils mehrjährige Haftstrafen, unabhängig von der konsumierten oder mitgeführten Menge.
Cannabis in Dänemark
In Dänemark ist Cannabis grundsätzlich verboten – Besitz, Konsum, Einfuhr und Handel gelten als Straftaten, auch in geringen Mengen. Zwar werden Produkte mit einem THC-Gehalt unter 0,2 % toleriert, sofern sie nicht als Arzneimittel beworben werden, doch eine echte Legalisierung steht nicht zur Debatte. Seit 2018 erlaubt ein staatliches Pilotprogramm die Verschreibung von medizinischem Cannabis unter engen Voraussetzungen; auch der private Anbau zu therapeutischen Zwecken ist möglich, bedarf jedoch einer gesonderten Genehmigung und bleibt die Ausnahme. In der autonomen Freistadt Christiania in Kopenhagen wird Cannabis bis heute offen verkauft, doch entgegen verbreiteter Annahmen ist auch dort der Besitz und Handel illegal. Die Toleranz, die Besucher hier erleben, ist kein Ausdruck einer offiziellen Sonderregelung, sondern vielmehr das Ergebnis jahrelanger faktischer Duldung und eines komplexen Machtspiels zwischen Politik, Polizei und alternativer Subkultur.
Cannabis in Estland
Cannabis ist in Estland in allen Erscheinungsformen illegal. Sowohl Konsum als auch Besitz, Anbau oder Handel werden mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet. Geringe Mengen zum Eigenverbrauch gelten als Ordnungswidrigkeit und führen meist zu einer Geldbuße, können aber bei wiederholtem Verstoß auch strafrechtlich verfolgt werden. Eine medizinische Nutzung ist gesetzlich nicht vorgesehen, entsprechende Gesetzesinitiativen scheiterten bislang an politischen Widerständen.
Cannabis in Finnland
Finnland verfolgt eine restriktive Linie. Cannabis ist weder im Besitz noch im Konsum erlaubt – gleiches gilt für Anbau und Einfuhr. Ausnahmen gelten für medizinisch verordnete Produkte sowie für Hanferzeugnisse mit einem THC-Gehalt unter 0,2 %. Der Besitz auch kleinster Mengen wird strafrechtlich verfolgt und kann zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen. Reformvorschläge zur Entkriminalisierung stoßen bislang auf breite politische Ablehnung – die gesellschaftliche Haltung gegenüber Cannabis bleibt überwiegend ablehnend.
Cannabis in Frankreich
In Frankreich bleibt Cannabis verboten – in jeder Form. Der Besitz kann mit Geldbußen bis zu 3.750 Euro und Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr geahndet werden. Für Einfuhr und Handel drohen bis zu zehn Jahre Haft. Medizinalcannabis ist nur mit spezieller ärztlicher Genehmigung zulässig – eine nationale Regelversorgung existiert nicht. Zwar läuft seit 2021 ein staatliches Pilotprojekt zur medizinischen Anwendung, doch es ist zeitlich befristet und auf wenige Indikationen beschränkt. Eine weitergehende Legalisierung – sei es für medizinische oder private Zwecke – wird in der französischen Politik bislang kaum ernsthaft diskutiert.
Cannabis in Griechenland
Auch Griechenland stuft Cannabis weiterhin als illegale Droge ein. Besitz, Konsum und Verkauf können mit Freiheitsstrafen von bis zu acht Jahren bestraft werden. Medizinische Produkte sind hingegen legal und unter ärztlicher Aufsicht erhältlich. Der THC-Grenzwert für andere Produkte liegt bei 0,2 %.CBD-Produkte mit einem THC-Gehalt unter 0,2 % sind in Griechenland legal und weit verbreitet – man findet sie in Apotheken und Reformhäusern. Allerdings gelten sie rechtlich als Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetika, nicht als Arzneimittel, und unterliegen damit deutlich leichteren Regularien im Vergleich zu medizinischem Cannabis .
Cannabis in Irland
In Irland ist Cannabis in allen Facetten verboten. Besitz, Konsum, Anbau, Einfuhr und Handel gelten als Straftaten und können mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden – unabhängig von der Menge. Eine Entkriminalisierung kleiner Mengen, wie sie in anderen europäischen Ländern üblich ist, existiert bislang nicht. Medizinisches Cannabis ist lediglich im Rahmen des „Medical Cannabis Access Programme“ erlaubt, das seit 2019 in Kraft ist und sehr eng gefasst bleibt: Nur wenige Indikationen – wie therapieresistente Epilepsie, Übelkeit bei Chemotherapie oder schwere Spastik bei Multipler Sklerose – werden anerkannt. Der Zugang erfolgt ausschließlich über autorisierte Ärzt:innen und zugelassene Importeure, eine flächendeckende Versorgung bleibt bislang die Ausnahme. Eine breitere Legalisierungsdebatte wird in Irland zwar geführt, konkrete Reformen sind jedoch bislang nicht absehbar.
Cannabis in Italien
In Italien ist Cannabis offiziell verboten – dennoch existieren Grauzonen. Produkte mit geringem THC-Gehalt („Cannabis light“) waren bis vor Kurzem legal, ihre Zulässigkeit ist jedoch umstritten. Der Besitz kleiner Mengen für den Eigengebrauch gilt als Verwaltungsvergehen und wird meist mit Maßnahmen wie dem Entzug des Führerscheins oder Reisebeschränkungen geahndet. Wird man mit einem Joint erwischt, drohen in der Regel keine strafrechtlichen Konsequenzen – bei wiederholtem Verstoß können aber Sanktionen folgen. Der Anbau, Handel oder Besitz größerer Mengen hingegen ist strafbar und kann mit bis zu sechs Jahren Haft geahndet werden. Medizinisches Cannabis ist über ärztliche Verordnung legal erhältlich.
Cannabis in Kroatien
Kroatien unterscheidet zwischen Eigenbedarf und krimineller Handlung: Kleine Mengen für den persönlichen Gebrauch werden als Ordnungswidrigkeit behandelt, Anbau und Handel hingegen als Straftaten verfolgt. Medizinisches Cannabis kann auf Rezept verschrieben werden. Die Verschreibung ist jedoch auf bestimmte Diagnosen und Präparate beschränkt, der Zugang bleibt vergleichsweise bürokratisch. Eine breitere Legalisierungsdebatte existiert zwar, konkrete Reformpläne liegen bislang nicht vor.
Cannabis in Lettland
In Lettland gelten Cannabisbesitz, -konsum, -anbau und -handel als Straftaten. Auch Einfuhr ist untersagt. Verstöße werden mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet. Eine Differenzierung zwischen Eigenbedarf und krimineller Handlung existiert kaum – selbst bei geringen Mengen droht ein Strafverfahren. Die öffentliche Debatte über eine Reform des Betäubungsmittelrechts ist verhalten, eine Entkriminalisierung oder medizinische Legalisierung nicht in Sicht. Auch CBD-Produkte mit niedrigem THC-Gehalt bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone und sind faktisch kaum erhältlich.
Cannabis in Litauen
In Litauen ist Cannabis grundsätzlich verboten. Ausnahme bildet medizinisches Cannabis, das auf ärztliches Rezept hin zugelassen ist. Produkte mit einem THC-Gehalt unter 0,2 % dürfen verkauft werden. Der Besitz auch geringer Mengen ohne medizinische Indikation gilt als Straftat und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Der Konsum im öffentlichen Raum ist ebenso untersagt wie der private Anbau. Eine gesellschaftliche oder politische Debatte über eine weitergehende Legalisierung findet derzeit kaum statt – Reformbestrebungen bleiben Einzelfälle.
Cannabis in Luxemburg
Luxemburg zählt zu den fortschrittlicheren Ländern: Erwachsene dürfen bis zu vier Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen. Der öffentliche Konsum bleibt verboten – ebenso Besitz und Konsum in Gegenwart von Minderjährigen. Medizinalcannabis ist über Krankenhausapotheken erhältlich, Produkte mit bis zu 0,3 % THC sind legal.
Cannabis auf Malta
Malta erlaubt Erwachsenen den Besitz von bis zu sieben Gramm Cannabis sowie 50 Gramm zuhause. Der Anbau ist derzeit nur über spezielle Vereinigungen möglich. Der öffentliche Konsum und der Konsum im Beisein von Minderjährigen sind untersagt. Mit der Reform von 2021 war Malta das erste EU-Land, das Cannabis für den Freizeitgebrauch entkriminalisiert hat – begleitet von einem klar regulierten Modell für den gemeinschaftlichen Anbau. Der kommerzielle Verkauf bleibt jedoch verboten, ebenso die Bewerbung oder Förderung des Konsums.
Cannabis in den Niederlanden
Die Niederlande verfolgen seit Jahrzehnten eine Politik der kontrollierten Toleranz. Der Besitz kleiner Mengen (bis 5 Gramm) sowie der Konsum in lizenzierten Coffeeshops wird geduldet. Der Anbau ist formal verboten, wird aber bei bis zu fünf Pflanzen oft nicht strafrechtlich verfolgt, solange keine gewerblichen Strukturen vorliegen. Medizinalcannabis ist auf Rezept erhältlich. Der Zugang zu Coffeeshops ist in einigen Gemeinden auf niederländische Staatsangehörige beschränkt – vor allem nahe der Grenze zu Deutschland und Belgien. In Städten wie Amsterdam wird der Zutritt für Tourist:innen dagegen meist toleriert.
Cannabis darf in den Niederlanden nur in Privatwohnungen oder Coffeeshops konsumiert werden – das Rauchen in der Öffentlichkeit, etwa auf Straßen oder in Parks, ist vielerorts untersagt und kann mit Bußgeldern geahndet werden. Wer versucht, Cannabis aus den Niederlanden nach Deutschland oder in andere Länder mitzunehmen, begeht eine Straftat. Auch kleine Mengen gelten beim Grenzübertritt als illegal – eine Mitnahme ist in keinem Fall erlaubt.
Cannabis in Österreich
In Österreich ist der Besitz von Cannabis strafbar, wird aber bei geringen Mengen teils als Verwaltungsübertretung behandelt. Der Anbau nicht blühender Pflanzen ist erlaubt. Medizinalcannabis ist verschreibungsfähig, Produkte mit THC unter 0,3 % dürfen frei verkauft werden.
Zur Cannabis-Legalisierung in Österreich läuft eine nationale Debatte. Ein verbindlicher Zeitplan existiert jedoch nicht. Zwar wird über Legalisierung diskutiert, konkrete Gesetzesentwürfe fehlen, und die Regierung zeigt sich aktuell vorsichtig; Änderungen sind eher mittel- bis langfristig zu erwarten .
Cannabis in Polen
Polen verfolgt eine strikte Drogenpolitik: Besitz, Konsum und Anbau sind strafbar – ebenso die Einfuhr. Erlaubt ist medizinisches Cannabis auf Rezept sowie Produkte mit niedrigem THC-Gehalt (unter 0,3 %). Die Verschreibung medizinischer Cannabisblüten ist seit 2017 gesetzlich möglich, erfolgt jedoch zurückhaltend und unterliegt strengen Vorgaben. Öffentliche Debatten über eine Legalisierung des Freizeitkonsums finden kaum statt – auch wegen der konservativen Haltung großer Teile der Regierung.
Cannabis in Portugal
Portugal gilt als liberal – mit Einschränkungen. Der Besitz kleiner Mengen (bis 25 g) wird nicht strafrechtlich verfolgt, sondern verwaltungsrechtlich behandelt. Wer wiederholt auffällig wird, muss mit Maßnahmen wie Geldstrafen oder Sozialdiensten rechnen. Der Anbau bleibt untersagt, ebenso der Handel. Medizinisches Cannabis ist rezeptpflichtig erhältlich. Entgegen weit verbreiteter Annahmen gibt es in Portugal keine Coffeeshops wie in den Niederlanden. Der Kauf oder Konsum von THC-haltigem Cannabis in Bars oder Läden ist verboten und entsprechende Angebote werden weiterhin strafrechtlich verfolgt
Cannabis in Rumänien
In Rumänien bleibt Cannabis grundsätzlich verboten. Medizinische Anwendung ist jedoch erlaubt, sofern ärztlich verordnet. Die Verschreibung beschränkt sich bislang auf wenige zugelassene Medikamente und erfolgt nur unter strengen Auflagen. Freizeitkonsum, Besitz und Anbau gelten weiterhin als Straftaten und können mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Eine gesellschaftliche Diskussion über eine weitergehende Entkriminalisierung steht noch am Anfang.
Cannabis in Schweden
Schweden verfolgt Cannabisverstöße rigoros: Selbst Konsum wird strafrechtlich geahndet. Medizinalcannabis ist nicht regulär verfügbar – und selbst CBD-Produkte sind meist nicht zugelassen. Wahrscheinlich wird Schweden auch in naher Zukunft Cannabis nicht legalisieren. Die politische Debatte bleibt überschaubar, obwohl einzelne Abgeordnete von Liberalen oder Moderaten punktuell Reformvorschläge einbrachten. Eine breite gesellschaftliche Mehrheit lehnt die Legalisierung von Cannabis ab.
Cannabis in der Slowakei
Die Slowakei stuft Cannabisbesitz, -anbau und -einfuhr als Straftaten ein. Es existieren bislang keine medizinischen Ausnahmeregelungen. Selbst der Besitz geringer Mengen kann zu mehrjährigen Haftstrafen führen – eine Unterscheidung zwischen Eigenbedarf und krimineller Absicht wird rechtlich kaum vorgenommen. Reformbestrebungen stoßen regelmäßig auf politischen Widerstand, und eine öffentliche Debatte über medizinische oder freizeitbezogene Legalisierung bleibt marginal.
Cannabis in Slowenien
In Slowenien ist Cannabis illegal, wenngleich bei sehr geringen Mengen oftmals lediglich eine Geldstrafe verhängt wird. Medizinische Anwendung ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Verschrieben werden können vor allem cannabinoidhaltige Arzneimittel wie Sativex, während Cannabisblüten bislang nicht regulär erhältlich sind. Der private Anbau und Besitz bleiben strafbar, auch wenn in der Praxis teils milder geahndet wird. Eine breitere Legalisierungsdebatte existiert, konkrete Reformen lassen jedoch auf sich warten.
Cannabis in Spanien
Spanien toleriert den Besitz kleiner Mengen und den privaten Anbau – solange beides außerhalb des öffentlichen Raums stattfindet. Wer öffentlich konsumiert oder mit größeren Mengen erwischt wird, muss mit Bußgeldern rechnen. Cannabis-Clubs ermöglichen den legalen Konsum in geschlossenen Kreisen. Dort ist der Zugang meist nur Einheimischen und dauerhaft in Spanien wohnenden Personen vorbehalten.
Und auch, wenn Deutsche Mallorca gerne als das 17. deutsche Bundesland bezeichnen, gilt dort nicht deutsches Recht, sondern das spanische Betäubungsmittelgesetz. Auch auf Mallorca ist der Besitz von Cannabis in der Öffentlichkeit also untersagt und kann mit Geldstrafen von mehreren Hundert Euro geahndet werden. Touristen, die versuchen, Cannabis über die Straße oder inoffizielle Quellen zu kaufen, bewegen sich im illegalen Raum und riskieren empfindliche Konsequenzen – darunter polizeiliche Kontrolle, Anzeigen und der Verlust von Reisedokumenten. Zwar gibt es immer wieder Angebote sogenannter „Cannabis-Clubs“ für Urlauber:innen, doch viele dieser Einrichtungen agieren außerhalb des rechtlich Erlaubten und werden regelmäßig geschlossen.
Cannabis in Tschechien
Tschechien gehört zu den liberaleren Ländern Europas, was den Umgang mit Cannabis betrifft. Zwar ist der Besitz von bis zu 10 g sowie der private Anbau von maximal fünf Pflanzen offiziell strafbar, wird jedoch in der Regel nur als Ordnungswidrigkeit geahndet. Der Konsum im privaten Raum wird weitgehend toleriert, in der Öffentlichkeit ist das Rauchen jedoch verboten. Auch medizinisches Cannabis ist seit 2013 legal und kann auf Rezept in Apotheken bezogen werden; Produkte mit bis zu 1 % THC – etwa CBD-Öle – sind ebenfalls erlaubt.
Ab Juli 2025 soll eine umfassende Reform in Kraft treten: Erwachsene dürfen künftig bis zu drei Cannabispflanzen legal zu Hause anbauen. Besitzmengen von bis zu 100 g im privaten Raum und bis zu 25 g in der Öffentlichkeit bleiben dann ebenfalls straffrei. Produkte mit einem THC-Gehalt unter 1 % sollen zudem in lizenzierten Shops frei erhältlich sein – allerdings nicht in Automaten oder über Versandhandel. Mit diesem Schritt geht Tschechien als eines der ersten EU-Länder konsequent in Richtung einer regulierten Freigabe – mit klarer Abgrenzung zwischen Eigengebrauch und illegalem Handel.
Cannabis in Ungarn
Ungarn verfolgt Cannabisdelikte mit besonderer Härte. Sowohl Besitz als auch Konsum und Anbau gelten als Straftaten. Der Import ist verboten, Hanfprodukte mit weniger als 0,2 % THC sind die einzige Ausnahme.
Cannabis auf Zypern
Zypern unterscheidet streng: Konsum und Besitz sind strafbar, ebenso Anbau und Handel. Medizinisches Cannabis unterliegt der Genehmigung durch das Gesundheitsministerium. CBD-Produkte bis 0,2 % THC sind zulässig.
Weitere europäische Länder
Folgende Länder gehören zwar nicht zur Europäischen Union (EU), sind aber Teil des Schengen-Raums oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und beliebte Reiseziele, weshalb wir sie hier auch erwähnen wollen.
Cannabis in Großbritannien
Seit dem Brexit gelten eigene Regeln: Besitz, Konsum, Handel und Anbau sind illegal. Medizinisches Cannabis ist zwar zugelassen, aber in der Praxis schwer erhältlich. Produkte mit bis zu 0,2 % THC sind erlaubt.
Cannabis in Island
Island verfolgt eine harte Linie: Besitz, Anbau und Konsum sind strafbar und können zu Haft führen. Eine Ausnahme gilt für ärztlich verschriebenes Medizinalcannabis sowie für CBD-Produkte mit niedrigem THC-Gehalt (unter 0,2 %).
Cannabis in Liechtenstein
Liechtenstein orientiert sich eng an der strikten Drogenpolitik der Schweiz – jedoch ohne deren Liberalisierungsansätze. Der Besitz, Konsum, Anbau und Handel von Cannabis sind strafbar, unabhängig von der Menge. Selbst der Besitz geringer Mengen kann zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen. CBD-Produkte mit einem THC-Gehalt unter 1 % sind erlaubt, sofern sie nicht zur Rauscherzeugung bestimmt sind. Eine medizinische Nutzung ist nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen möglich und unterliegt strengen Auflagen. Legalisierungsdebatten, wie sie in Nachbarländern geführt werden, spielen im politischen Diskurs des Fürstentums bislang keine Rolle.
Cannabis in Norwegen
Cannabis ist in Norwegen illegal – sowohl der Konsum als auch der Besitz oder Anbau. Strafrahmen reichen von Geldstrafen bis zu Haft. Zugelassen sind hingegen ärztlich verschriebene Cannabispräparate.
Cannabis in der Schweiz
Die Schweiz geht in Sachen Cannabis eigene Wege: Zwar ist der Freizeitkonsum nach wie vor illegal, doch der Besitz von bis zu zehn Gramm wird seit 2013 in der Regel lediglich mit einer Ordnungsbusse (100 CHF) geahndet – sofern kein öffentlicher Konsum erfolgt. Gleichzeitig erlaubt die Schweiz den Verkauf von sogenanntem „CBD-Hanf“ mit einem THC-Gehalt unter 1 %. Seit 2022 sind in mehreren Städten Pilotversuche zum regulierten Verkauf von THC-haltigem Cannabis im Gange – etwa in Zürich, Basel und Lausanne. Ziel ist es, evidenzbasierte Daten für eine mögliche Gesetzesreform zu sammeln. Medizinalcannabis darf seit 2022 ohne Ausnahmebewilligung ärztlich verschrieben werden und ist über Apotheken erhältlich.
Wohin bewegt sich Europa?
Eine einheitliche Linie ist nicht in Sicht – und vielleicht auch gar nicht wünschenswert. Die EU funktioniert in vielen Politikfeldern als Raum der nationalen Experimente: Was in Berlin beginnt, könnte morgen in Brüssel diskutiert und übermorgen in Helsinki verhandelt werden.
Die Europäische Kommission hält sich bisher bewusst zurück. Rechtlich gibt es keinen Zwang zur Vereinheitlichung – moralisch aber nimmt der Druck zu. Denn: Mit jedem neuen Pilotprojekt, mit jeder Legalisierung wächst der Reformstau in jenen Ländern, die auf Repression setzen – und verlieren.Reisen mit Cannabis in Europa – eine juristische Stolperfalle
Die neu gewonnene Freiheit in Deutschland hat ihre Grenzen. Und diese verlaufen oft direkt an der Landesgrenze. Wer Cannabis in Deutschland legal besitzt oder konsumiert, sollte beim Reisen besondere Vorsicht walten lassen – denn das deutsche Cannabisgesetz endet an der Passkontrolle.
Freizeitkonsum: Reisen mit Cannabis streng verboten
Für Freizeitkonsumierende gilt: Das Mitführen von Cannabis in andere EU-Staaten ist in fast allen Fällen verboten, auch wenn es sich nur um geringe Mengen handelt. Denn sobald deutsches Recht das Hoheitsgebiet verlässt, greifen die jeweiligen nationalen Strafgesetze – und die unterscheiden sich bekanntlich massiv.
Ein kurzer Überblick:
- Niederlande, Luxemburg, Malta: Auch in diesen liberaleren Ländern ist der Import von Cannabis nicht erlaubt. Der Besitz vor Ort ist unter bestimmten Bedingungen geduldet – aber nicht, wenn das Cannabis mitgebracht wurde.
- Frankreich, Italien, Polen: Bereits der Besitz kleinster Mengen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – selbst wenn der Nachweis gelingt, dass das Cannabis legal in Deutschland erworben wurde.
- Spanien, Portugal: Auch hier gilt: Besitz nur im privaten Raum, kein Mitführen über die Grenze – und insbesondere kein Konsum im öffentlichen Raum.
Wer Cannabis als Genussmittel besitzt, sollte es nicht mit ins Ausland nehmen – auch nicht innerhalb des Schengenraums. Die Entdeckung bei einer Kontrolle (auch durch Zufallsfunde) kann Bußgelder, Festnahmen oder Einträge im Strafregister nach sich ziehen.

Reisen mit medizinischem Cannabis als Ausnahme
Anders stellt sich die Lage für Menschen dar, die Cannabis zu medizinischen Zwecken konsumieren. Für sie ist es unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt bzw. straffrei mit Cannabis zu reisen.
Schlüssel: Die Schengen-Bescheinigung
Die rechtliche Grundlage bildet Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Danach dürfen Patient:innen verschreibungspflichtige Betäubungsmittel (also auch Cannabisblüten, Dronabinol, Nabiximols oder Ölextrakte) innerhalb des Schengen-Raums mitführen – sofern sie vor der Reise eine ärztliche Bescheinigung (sog. Schengen-Bescheinigung) beantragen und diese von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde genehmigt wurde.
Voraussetzungen
- Die Reise dauert max. 30 Tage
- Die mitgeführte Menge ist auf den Bedarf dieser Zeit begrenzt
- Die Bescheinigung ist auf Deutsch und in der Sprache des Ziellandes erhältlich
- Sie wird im Original mitgeführt
Aber: Nicht jedes Land erkennt diese Regelung an
Einige Länder wie Dänemark, Schweden oder Frankreich handhaben die Mitnahme von medizinischem Cannabis auch mit Schengen-Bescheinigung restriktiv oder verweigern die Anerkennung. Wer als Patient:in reisen will, sollte daher:
- Das Zielland kontaktieren (Botschaft/Konsulat)
- Erfragen, ob medizinisches Cannabis erlaubt ist
- Sicherstellen, dass die Bescheinigung akzeptiert wird
- Nur originalverpackte Arzneimittel mitführen
- Keine unklaren Produkte wie CBD-Öle oder unverpackte Blüten mitnehmen
Unser Tipp: Mehr zum Thema Reisen mit Cannabis findest du in unserem Artikel "Darf man Cannabis im Flugzeug mitnehmen?".
Legal daheim – illegal im Urlaub
So groß der Fortschritt in Deutschland auch wirkt: Innerhalb der EU bleiben Reisen mit Cannabis – gleich ob medizinisch oder privat – eine rechtliche Gratwanderung. Für Freizeitkonsumenten gilt ein klares Nein. Für Patient:innen bleibt der Weg offen – aber gespickt mit Bürokratie und einem gewissen Maß an Vorsicht.
FAQ
Gibt es ein Land in Europa in dem Cannabis komplett legal ist?
Nein, eine vollständige Legalisierung von Cannabis – also im Sinne einer uneingeschränkten Freigabe für Anbau, Besitz, Erwerb, Konsum und Handel – gibt es in keinem europäischen Land. Es gibt jedoch Staaten mit weitreichenden Legalisierungsansätzen: In Malta dürfen Erwachsene seit 2021 bis zu sieben Gramm besitzen und vier Pflanzen zuhause anbauen; der Verkauf erfolgt über nicht-kommerzielle Cannabis-Clubs. Auch Luxemburg erlaubt seit 2023 den Besitz von bis zu drei Gramm und den Eigenanbau von vier Pflanzen pro Haushalt. Deutschland hat im April 2024 eine Teillegalisierung umgesetzt: Besitz und Eigenanbau sind mit Einschränkungen erlaubt, kommerzielle Verkaufsstellen jedoch nicht. Die Niederlande gelten als Pionier der Toleranzpolitik, obwohl Cannabis dort formal illegal ist – der Verkauf in Coffeeshops wird geduldet, der Anbau bleibt jedoch verboten. Eine vollständige Legalisierung wie in Kanada oder Uruguay existiert in Europa bislang nicht.
Welches Land in Europa hat den höchsten Cannabiskonsum?
Es ist schwer, ein einzelnes Land als Spitzenreiter beim Cannabiskonsum in Europa zu benennen, weil die Ergebnisse je nach Messmethode unterschiedlich ausfallen. Laut dem European Drug Report 2025 zeigen Abwasseranalysen jedoch: In Städten in Spanien, den Niederlanden, Portugal und Norwegen wurden die höchsten Mengen des Cannabis-Abbauprodukts THC-COOH gemessen. Diese objektiven Daten deuten darauf hin, dass in diesen Ländern besonders viel Cannabis konsumiert wird.
Ist die Einfuhr von Cannabis nach Deutschland jetzt legal?
Die Einfuhr von Cannabis nach Deutschland ist auch nach der Teillegalisierung im Jahr 2024 weiterhin verboten und bleibt eine Straftat. Wer Cannabis – egal in welcher Form oder Menge – über die Grenze bringt, macht sich strafbar. Bei der Einfuhr drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei größeren Mengen mindestens zwei Jahre Haft. Besonders schwere Fälle, etwa wenn die Einfuhr gewerbsmäßig oder unter Gefährdung anderer erfolgt, können mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Das gilt auch für Produkte aus Ländern mit legalem Markt wie den Niederlanden oder Kanada – die Legalisierung in anderen Staaten schützt nicht vor Strafe in Deutschland.
Darf ich Cannabissamen im Ausland kaufen und mit nach Deutschland bringen?
Cannabissamen dürfen aus EU-Mitgliedstaaten zum Zweck des privaten Eigenanbaus legal nach Deutschland eingeführt werden. Auch der Kauf über das Internet und der Versand nach Deutschland sind erlaubt, solange die Samen aus einem EU-Land stammen und ausschließlich dem Eigenbedarf dienen. Die Einfuhr von Cannabissamen aus Nicht-EU-Staaten (Drittländern) bleibt hingegen verboten.