Kurz gesagt: Arbeitgebende dürfen den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz sowie das Erscheinen unter Cannabiseinfluss durch betriebliche Regelungen untersagen. Grundsätzlich gilt im Arbeitsschutz: Beschäftigte dürfen sich nicht durch Alkohol, Cannabis oder andere berauschende Mittel in einen Zustand versetzen, der sie selbst oder andere gefährdet. Besonders streng sind die Anforderungen in sicherheitsrelevanten Bereichen, etwa im Straßenverkehr, auf Baustellen oder beim Bedienen von Maschinen. Für Menschen mit medizinisch verordnetem Cannabis gelten Ausnahmen. Sie dürfen ihr medizinisches Cannabis grundsätzlich auch während der Arbeit einnehmen, müssen jedoch sicherstellen, dass ihre Arbeitsfähigkeit erhalten bleibt und keine Sicherheitsrisiken entstehen.
Seit der Legalisierung von Cannabis im April 2024 herrscht in vielen Unternehmen Unsicherheit. Darf man vor der Arbeit Cannabis konsumieren? Ist ein Joint in der Mittagspause erlaubt? Und welche Konsequenzen drohen, wenn Beschäftigte unter Cannabis-Einfluss arbeiten?
Die wichtigste Antwort vorweg: Die Legalisierung von Cannabis hat nichts an den grundlegenden Regeln des Arbeitsschutzes verändert. Beschäftigte müssen weiterhin in der Lage sein, ihre Arbeit sicher und ohne Gefährdung für sich selbst oder andere auszuführen. [1,2]
Cannabis-Legalisierung: Arbeit unter Cannabis-Einfluss bleibt tabu
Auch wenn Erwachsene Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen legal besitzen und konsumieren dürfen, bedeutet das nicht, dass ein Konsum während der Arbeitszeit erlaubt ist. Arbeitnehmende sind verpflichtet, ihre Arbeitsleistung uneingeschränkt zu erbringen. Arbeitgebende dürfen deshalb verlangen, dass Beschäftigte ihre Arbeit nicht unter dem Einfluss berauschender Substanzen verrichten.[1,3]
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt vor, dass Beschäftigte sich nicht durch Alkohol, Cannabis oder andere berauschende Mittel in einen Zustand versetzen dürfen, in dem sie sich selbst oder andere gefährden könnten. Gleichzeitig dürfen Arbeitgebende Personen, die erkennbar nicht sicher arbeiten können, nicht beschäftigen.[1,2]
Darf man in der Mittagspause "kiffen"?
Auch ein Konsum während der Pause kann problematisch sein. Entscheidend ist nicht der Zeitpunkt des Konsums, sondern ob die Cannabis-Wirkung noch während der Arbeitszeit anhält. Wer nach der Pause berauscht an den Arbeitsplatz zurückkehrt, kann seine arbeitsvertraglichen Pflichten möglicherweise nicht mehr erfüllen oder andere gefährden.[3]
Deshalb dürfen Arbeitgebende den Cannabiskonsum während der Arbeitszeit und auch in den Pausen untersagen. Besonders bei Tätigkeiten mit erhöhtem Unfallrisiko gilt ein strenger Maßstab.[1,3]
Das gilt für den Konsum von Cannabis vor der Arbeit
Auch der private Konsum am Vorabend oder vor Arbeitsbeginn kann relevant werden. Die Vorgaben des Arbeitsschutzes beziehen sich nicht nur auf die Arbeitszeit selbst, sondern auch auf Auswirkungen eines Konsums in der Freizeit, wenn diese bis in die Arbeitszeit hineinreichen.[2]
Beschäftigte müssen daher sicherstellen, dass sie ihre Arbeit ohne Einschränkungen aufnehmen können. Wer berauscht oder mit einer relevanten Restwirkung zur Arbeit erscheint, verstößt gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten.[1,3]
Warum THC-Werte allein wenig aussagen
Besonders interessant sind die Ergebnisse der BGHW-Studie „Cannabiskonsum in Logistik und Straßenverkehr“, die Anfang 2026 veröffentlicht wurde und die unter anderem Gabelstaplerfahrende untersucht hat.
Die Forschenden kamen zu dem Ergebnis, dass pauschale THC-Grenzwerte die tatsächliche Leistungsfähigkeit nur unzureichend abbilden. Eine eindeutige Konzentrations-Wirkungs-Beziehung zwischen THC-Werten und Leistungsfähigkeit konnte nicht festgestellt werden.[4]
Nach Einschätzung der Studienautor:innen spielen individuelle Faktoren eine deutlich größere Rolle. Dazu gehören etwa die subjektiv wahrgenommene Wirkung des Cannabis, die Motivation, Müdigkeit oder die persönliche Belastungssituation.[4]
BGHW-Studie: Welche Auswirkungen kann Cannabis auf die Leistungsfähigkeit haben?
Die BGHW-Studie zeigt aber auch, dass akuter Cannabiskonsum die Koordination und Feinmotorik beeinflussen kann. Gleichzeitig beobachteten die Forschenden eine erhöhte Risikobereitschaft. Teilnehmende arbeiteten oder fuhren teilweise schneller, machten dabei aber auch mehr Fehler.[4]
Die Forschenden beobachteten außerdem, dass regelmäßiger Konsum sowie eine hohe körperliche oder mentale Belastung die Leistungsfähigkeit zusätzlich beeinträchtigen können.[4]
Diese Erkenntnisse sind besonders relevant für Tätigkeiten, bei denen Konzentration, Reaktionsfähigkeit und präzise Bewegungsabläufe erforderlich sind.[4]
Cannabis auf der Arbeit: Besondere Vorsicht in sicherheitskritischen Berufen
In Berufen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten besonders hohe Anforderungen an die Arbeitsfähigkeit. Dazu gehören beispielsweise das Führen von Fahrzeugen, Baumaschinen oder Flurförderzeugen sowie andere sicherheitsrelevante Tätigkeiten.[1,3]
Die BG BAU empfiehlt ausdrücklich, den Cannabiskonsum bei Maschinenführern und vergleichbaren Tätigkeiten durch betriebliche Regelungen auszuschließen. Bereits eine Beeinträchtigung von Wahrnehmung, Urteilsvermögen oder Verhalten kann hier erhebliche Risiken verursachen.[1]
Die BGHW-Forschenden empfehlen zudem, zwischen gelegentlichem und regelmäßigem Konsum zu unterscheiden. Für gelegentliche Konsumierende sollte eine Wartezeit von mindestens einer Nacht beziehungsweise acht Stunden nach dem Konsum eingehalten werden. Ein Konsum kurz vor oder während der Arbeit sei nicht zu tolerieren, da sicherheitsrelevante Beeinträchtigungen auftreten können.[4]
Bei täglichem oder mehrfach täglichem Konsum empfehlen die Expert:innen, auf Tätigkeiten in sicherheitskritischen Bereichen sowie auf die Teilnahme am Straßenverkehr zu verzichten.[4]
Cannabis-Verbot bei der Arbeit: Dürfen Arbeitgebende Cannabis am Arbeitsplatz verbieten?
Ja. Arbeitgebende haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten und dürfen betriebliche Regelungen erlassen, die den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz untersagen. Dies kann über Arbeitsanweisungen, Betriebsvereinbarungen oder betriebliche Richtlinien erfolgen.[1–3]
Viele Expert:innen empfehlen, Cannabis ähnlich wie Alkohol zu behandeln und klare Regeln für den Umgang im Betrieb festzulegen.[2]
Welche Folgen drohen bei Verstößen?
Wer gegen betriebliche Regeln verstößt oder unter Cannabis-Einfluss arbeitet, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Je nach Situation kommen Freistellungen, Abmahnungen oder – insbesondere bei wiederholten Verstößen oder sicherheitskritischen Tätigkeiten – auch Kündigungen infrage.[1,3]
Besteht der Verdacht auf eine Cannabis-Sucht, empfehlen Expert:innen zusätzlich Beratungs- und Unterstützungsangebote.[1,3]
Was passiert bei einem Arbeitsunfall?
Kommt es unter Cannabis-Einfluss zu einem Arbeits- oder Wegeunfall, kann dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Nach Angaben der BG BAU kann der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung entfallen, wenn der Cannabiskonsum die wesentliche oder alleinige Ursache des Unfalls war.[1]
Was gilt für Patienten mit medizinischem Cannabis?
Für Patient:innen, die Cannabis auf ärztliche Verordnung erhalten, gelten besondere Regelungen. Anders als beim Freizeitkonsum kann die Einnahme von medizinischem Cannabis auch während der Arbeitszeit zulässig sein, falls sie therapeutisch notwendig ist.
Entscheidend ist jedoch auch hier die Frage der Arbeitsfähigkeit. Menschen, die Cannabis als Medikament nutzen, sollten gemeinsam mit ihrer behandelnden Ärztin oder ihrem behandelnden Arzt sowie gegebenenfalls dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin klären, ob sie ihre beruflichen Aufgaben sicher und ohne Einschränkungen ausführen können.
Arbeitgebende dürfen eine notwendige medizinische Cannabis-Therapie grundsätzlich nicht pauschal untersagen. Selbst wenn im Unternehmen ein generelles Cannabis-Verbot besteht, kann eine ärztlich verordnete Behandlung eine Ausnahme darstellen. In der Praxis kann es sinnvoll sein, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die jeweilige Tätigkeit trotz der Medikation sicher ausgeübt werden kann.
Wichtig ist außerdem: Auch bei medizinischem Cannabis steht die tatsächliche Leistungsfähigkeit im Mittelpunkt. Eine ärztliche Verordnung bedeutet nicht automatisch, dass jede Tätigkeit uneingeschränkt ausgeführt werden kann. Besonders in sicherheitsrelevanten Berufen kann eine individuelle Beurteilung erforderlich sein.[5]
Wie wirkt sich medizinisches Cannabis auf den Unfallversicherungsschutz aus?
Für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob Cannabis legal, illegal oder als verschriebenes Arzneimittel konsumiert wurde. Maßgeblich ist vielmehr, ob der Konsum eine wesentliche Ursache des Unfalls war.
Kann nachgewiesen werden, dass eine Person aufgrund des Cannabis-Einflusses nicht mehr in der Lage war, ihre versicherte Tätigkeit ordnungsgemäß auszuführen und dadurch ein Unfall verursacht wurde, kann dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Entscheidend ist also nicht die Rechtmäßigkeit des Konsums, sondern die Frage, ob die Arbeitsfähigkeit und Sicherheit beeinträchtigt waren.[5]
Was Beschäftigte und Arbeitgebende mitnehmen sollten
Die Legalisierung von Cannabis hat die Anforderungen an die Arbeitssicherheit nicht verändert. Entscheidend bleibt die tatsächliche Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz. Wer durch Cannabis in seiner Aufmerksamkeit, Koordination oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt ist, darf nicht arbeiten – unabhängig davon, ob der Konsum legal war oder nicht.[1–3]
Die aktuelle Forschung deutet zudem darauf hin, dass THC-Werte allein nur begrenzt geeignet sind, die Leistungsfähigkeit zu beurteilen. Individuelle Faktoren wie Müdigkeit, Belastung, Konsumgewohnheiten und subjektive Wirkung spielen offenbar eine wesentlich größere Rolle.[4]
Quellen
[1] Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. 11 Fragen und Antworten: Cannabis-Legalisierung und Arbeitsschutz. Abgerufen am 29. Mai 2026, von https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/gesundheitsschutz/cannabis-legalisierung-arbeitsschutz-faq
[2] Berufsgenossenschaft Holz und Metall. (2024, Juli). Cannabis am Arbeitsplatz (Arbeitsschutz Kompakt Nr. 150). Abgerufen am 29. Mai 2026, von https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/praxishilfen/arbeitsschutz-kompakt/150-cannabis-am-arbeitsplatz
[3] Usebach, J. (2025, 12. August). Kiffen am Arbeitsplatz – erlaubt oder verboten? JURA.CC. Abgerufen am 29. Mai 2026, von https://www.jura.cc/rechtstipps/kiffen-am-arbeitsplatz-erlaubt-oder-verboten/
[4] Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik. (2026, 14. Januar). Cannabis-Studie: Erste Ergebnisse und Fazit. Abgerufen am 29. Mai 2026, von https://hundertprozent.bghw.de/cannabis-studie-erste-ergebnisse-und-fazit
[5] avaay Medical. (2025, 29. August). Cannabis und Arbeit: Neuer Umgang mit einem alten Tabu? Abgerufen am 29. Mai 2026, von https://avaay.de/cannabis-und-arbeit/








